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Leistungen & Preise

 

Behandlung mit ärztlicher Verordnung (nur Private Krankenversicherung)

Wenn Sie mit einer Verordnung (Rezept) für Physiotherapie (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Fango) zu mir kommen, erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten physiotherapeutischen Leistungen gemäß dem Gebührenverzeichnis für Therapeuten (GebüTh), welche Sie dann wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Es gelten folgende Preise, Stand 1.2.2024:

 
Bitte beachen Sie:
Grundlage der Behandlung (mit oder ohne ärztliche Verordnung) ist immer ein Behandlungsvertrag. Dieser besteht zwischen Patient und Therapeut, das heißt, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.
 

Hinweise zur Preisbildung für Privatversicherte:
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Ich orientiere mich daher bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,2 und 2,3. Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation beeinflussen den Steigerungssatz. Meine Preise befinden sich in der Regel zwischen 1,4 und 1,8.

Weitere Informationen zur Preisgestaltung in therapeutischen Berufen und Tipps zur Abrechnung mit Ihrer PKV finden Sie hier:

Privatpreise.de - Info für Patienten (ext. Link)

Privatpreise.de - Service und Materialien (ext. Link)